KPMG Law stärkt Financial Services mit zwei Senior Managern

05.07.2024

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) baut zum 1. Juli mit Subatra Thiruchittampalam in Düsseldorf und Marc Zimmermann in Köln den Bereich Legal Financial Services weiter aus.

Rechtsanwältin Subatra Thiruchittampalam kommt von Baker McKenzie, wo sie seit 2017 in Luxemburg und seit 2018 in Frankfurt am Main und Düsseldorf als Associate Teil der Financial Services & Regulatory der Gruppe Corporate war. Ihr Schwerpunkt liegt im Aufsichtsrecht von Banken, Finanzdienstleister, Zahlungsdienstleister und Kapitalverwaltungsgesellschaften. Darüber hinaus war sie als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf tätig.

Marc Zimmermann arbeitete mehr als acht Jahre lang als Rechtsanwalt, zunächst für Kirkland & Ellis in München und dann bei Görg in Köln und Frankfurt im Bereich Banking & Finance, bevor er 2021 als Syndikusrechtsanwalt im Finanzierungsrecht zur DekaBank wechselte. Bei KPMG Law liegt sein besonderer Schwerpunkt auf nationalen und internationalen Finanzierungs-transaktionen und der Beratung von Darlehensnehmern und Kreditinstituten im Bereich Akquisitionsfinanzierung und syndizierte Kredite.

Frau Thiruchittampalam und Herr Zimmermann sind beide bei KPMG Law als Senior Manager gestartet, die höchste Stufe unterhalb der Partnerebene. In ihren neuen Rollen verstärken sie das Team von Dr. Matthias Henke, Partner Legal Financial Services in Düsseldorf, und Miriam Bouazza, Partnerin und Leiterin Legal Financial Services in Frankfurt. Bouazza kommentiert: „Wir freuen uns, dass wir zwei erfahrene Senior Manager im Bereich Bankaufsichtsrecht und Finanzierungen für unser Legal-Financial-Services-Team gewinnen konnten. Mit ihrer Expertise werden sie dazu beitragen, unseren Mandanten erstklassige Beratung und Unterstützung zu bieten.“

KPMG Law berät mit einem Team von rund 30 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Bereich Legal Financial Services zusammen mit Spezialisten in den anderen Beratungsfeldern Banken, Finanz- und Zahlungsdienstleister, Darlehensnehmer und institutionelle Investoren umfassend zu allen Fragen des deutschen und europäischen Finanzaufsichtsrechts, Unternehmensfinanzierungsrechts sowie im Kapitalmarktrecht.

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