ZRI 2024, 594

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2024 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO § 129 Abs. 1, § 131 Abs. 1, § 143 Abs. 1, § 144 Abs. 1Insolvenz des Leistenden sowie zugleich seines Leistungsmittlers InsO§ 129 InsO§ 131 InsO§ 143 InsO§ 144 OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.02.2024 – I-12 U 28/23 (rechtskräftig; LG Düsseldorf)OLG DüsseldorfBeschl.14.2.2024I-12 U 28/23rechtskräftigLG Düsseldorf

Leitsätze des Gerichts:

1. Ist der Leistungsempfänger im Fall der Doppelinsolvenz des Leistenden und des Leistungsmittlers einer Deckungs- und Schenkungsanfechtung ausgesetzt, ist er nicht zur Erfüllung beider Ansprüche verpflichtet. Es besteht mangels einheitlicher Forderung keine Gesamt- oder Teilgläubigerschaft; vielmehr liegen konkurrierende Anfechtungsansprüche für verschiedene Insolvenzmassen vor, die sich auch für den Fall, dass sie beide begründet sind, nur einmal durchsetzen lassen.
2. Der grundsätzliche Vorrang der Deckungsanfechtung erfordert eine rechtzeitige Geltendmachung der Deckungsanfechtung und erfasst deshalb nur den Fall, dass sich der Anfechtungsgegner zeitgleich dem Anfechtungsanspruch des Insolvenzverwalters des Leistenden und des Leistungsmittlers ausgesetzt sieht.
3. Hat der Leistungsempfänger bereits Jahre vor der Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter des Leistenden den Anfechtungsanspruch des Insolvenzverwalters des Leistungsmittlers wirksam erfüllt, steht seiner weiteren Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter des Leistenden auch § 144 Abs. 1 InsO entgegen.

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